Kirchlicher Geldsegen

Massige Kirchenaustritte und eine wachsende nicht-religiöse Bevölkerungsgruppe hin oder her: die Kirchensteuereinnahmen wachsen. Ein kleiner Blick in einen unübersichtlichen Schatz.

In Deutschland sind Staat und Glaube scharf voneinander getrennt? Nicht wirklich. Für manche Religionen sammeln Finanzämter die Kirchensteuer ein und werden für ihre Dienstleistung entsprechend entlohnt. Wer aus der Kirche austreten möchte, kann nicht einfach einen Brief unter der Tür des nächsten Gotteshauses durchschieben, sondern muss je nach Bundesland zum Amtsgericht oder Standesamt. Aber wenn der Staat schon das Geld für die Kirchen einsammelt (nur in Bayern gibt es kirchliche Steuerämter) dann ist doch wenigstens wie bei anderen Steuern der Zweck der Gelder klar, oder?

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Nein, es ist unklar, wohin die Kirchensteuer-Milliarden gehen und wie sie investiert werden. Fest steht: Das Geld wird vor allem für Gehälter und die Kirchen-Bürokratie aufgewandt. Gemeint sind hier jedoch nicht kircheninterne Kosten für Personal wie Priester und Pastoren – auch die werden vom Staat getragen und damit auch von Atheist:innen oder Anhänger:innen des fliegenden Spaghettimonsters. Ebenso all die Kitas, Altenpflegeheime oder sozialen Einrichtungen, die von Kirchen oder ihren Trägern unterhalten werden, sie alle bekommen staatliche Zuschüsse. Abhängig vom Aufgabenbereich und Bundesland, werden die Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände, einschließlich der religiösen, zu 80 bis 95 Prozent aus staatlichen Mitteln finanziert: Kommunen, Bund und Länder bezahlen sogenannte Leistungsentgelte, etwa aus der Pflegeversicherung, oder pauschale Zuschüsse.


Fun Facts über Kirche und ihre Moneten:

  • Die christlichen Kirchen verlieren in Deutschland jedes Jahr etwa 500.000 Mitglieder.
  • 2018 verbuchten die Kirchen 12,6 Milliarden Euro Steuereinnahmen – ein neuer Rekord. Grund: Die Zahl der Arbeitnehmer:innen und die Durchschnittslöhne steigen.
  • Bei anhaltendem Trend nehmen die Kirchen 2023 mehr als 15 Milliarden Euro Steuern ein.
  • Die katholische Kirche entschädigte Menschen, die durch ihre Angestellten missbraucht wurden, mit durchschnittlich 5.000 Euro.
  • Etwa eine halbe Milliarde Euro bekommen die katholische und evangelische Kirche jährlich als Ausgleichszahlungen für Enteignungen in der Reformationszeit – festgelegt im Jahr 1803. 2018 war ein Rekordjahr: 538 Millionen gingen an beide Großkirchen.
  • Die Finanzen der christlichen Kirchen sind komplex: Die katholische Kirche zählt 27 (Erz-)Bistümer und 11.500 Gemeinden, in der evangelischen Kirche sind es 20 Landeskirchen und 14.500 Gemeinden. Viele Liegenschaften sind nicht geschätzt. Die Bilanzen der Bistümer und Landeskirchen umfassen oftmals nicht alle Klöster oder Stiftungen.
  • Da die Kirchensteuer vom Einkommen abgezogen wird, bevor der Staat zum Zuge kommt, subventioniert er indirekt die Kirchen.
  • Ein Bischof bekommt ein monatliches Bruttogehalt von etwa 9.000 Euro – aus dem Haushalt des Landes. Erzbischöfe erhalten je nach Größe des Bistums bis zu 12.000 Euro.
  • Jeder Kirchen- oder Katholikentag wird aus Bundes- und Landesmitteln üppig bezuschusst. Oft übersteigt der Zuschuss den Anteil der Kirchen.
  • Laut Humanists International haben seit 2015 nur acht Länder Blasphemie-Gesetze abgeschafft. In 69 Ländern ist Blasphemie immer noch rechtswidrig. In Deutschland ist die »Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen « dann strafbar, wenn sie »geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören«.
  • Kirchliche Einrichtungen zahlen keine Steuern auf Zinserträge oder Immobilien. Sie zahlen keine Gebühren für Baugenehmigungen, Gerichtskosten, den Notar oder Sendezeit in öffentlich-rechtlichen Medien.

Hinzu kommen staatliche Investitionszuschüsse, zum Beispiel für den Bau von Einrichtungen. Doch obwohl der Staat den Großteil der Kosten trägt, bleiben die Verbände Herrin im eigenen Hause. Diese entschieden lange Zeit, wer bei ihnen arbeiten darf und wer ausgeschlossen wird. Erst 2019 stärkte das Bundesarbeitsgericht dann endlich die Rechte der betroffenen Arbeitnehmer:innen. Kirchliche Arbeitgeber dürfen nun niemandem etwa aufgrund der Religionszugehörigkeit einen Job verweigern. Gleichzeitig wird der Sozialsektor immer weiter liberalisiert. Dienstleistungen werden ausgeschrieben und teilweise zu Dumping-Preisen von neuen Anbietern erbracht. Die kirchlichen Einrichtungen können also nicht mehr schalten und walten wie in den 80ern in Westdeutschland. An der Transparenz der kirchlichen Geldflüsse hat sich jedoch nichts geändert.

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Die Investigativ-Plattform Correctiv wollte 2019 von der katholischen Kirche wissen, wie sie ihre Milliarden an Steuereinnahmen und ihr historisches Vermögen einsetzten. Ob das Geld womöglich klimaschädlich angelegt ist. Doch Kirchenkassen werden intransparenter verwaltet und angelegt als die meisten komplexen Pensionskassen oder viel gescholtenen Hedgefonds. Alle 27 Bistümer der katholischen Kirche Deutschland verweigerten die Auskunft. Die Journalist:innen klagten und gingen schließlich mit dem Kölner Erzbistum stellvertretend vor Gericht. Doch sie scheiterten. Anfang 2020 gingen sie in Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster. Sie waren erstaunt, mit wie viel Geld und Zeit die Kirche versucht, ihre Finanzanlagen weiter verheimlichen zu dürfen. Das zunächst angeklagte Erzbistum Köln wurde bereits 2013 für seine frauenfeindliche Position kritisiert. Damals verweigerten einige Kliniken des Erzbistums einer 25-Jährigen die Untersuchung zur Beweissicherung. Die Patientin vermutete, mittels K.O.-Tropfen vergewaltigt worden zu sein. Um Spuren des Verbrechens für ein Strafverfahren zu sichern, ist eine direkte Spurensicherung unerlässlich.

Die katholischen Kliniken lehnten diese ab, da diese Untersuchungen mit einem Beratungsgespräch über einen möglichen Schwangerschaftsabbruch und dem Verschreiben der Pille danach verbunden seien. Später billigten die katholischen Bischöfe in Deutschland die Verhütungspille nach einer Vergewaltigung. Der Grund: Ein neues Präparat, welches früher ansetzt und die Einnistung der Eizelle verhindert. Der öffentliche Druck jedoch dürfte entscheidender gewesen sein. Hinsichtlich des Verbleibs der Kirchensteuern gibt es einen solchen Druck nicht. Aktiv sind nur wenige Gruppen, die ein Divestment, also einen Abzug der Kirchengelder aus fossilen Rohstoffen mancher Landeskirchen fordern. Es sind nur wenige Religionsgemeinschaften, die ihre Beiträge durch den Staat einsammeln lassen: beide Großkirchen, wenige christliche Kleingruppen und jüdische Gemeinden. Die Frage bleibt: Da Kirchensteuern größtenteils staatlich eingezogen werden, warum ist es im 21. Jahrhundert in Deutschland so selbstverständlich, dass ihre Verwendung nicht ebenso transparent und nachvollziehbar gehandhabt wird, wie die aller anderen Steuerarten?

  1. Mit der Analyse einverstanden und, dass es in den Amts(!)-Kirchen sehr intransparent zugeht, und nicht nur bei den Finanzen, stimmt.
    Die aktuelle Finanzierung der Amtskirchen muss der Staat aber auch beenden wollen (ich bin aktiver Katholik und wäre sehr dafür!!). Frage: Weshalb tut der Staat das nicht?? Meine Vermutung: Weil die dann brachliegenden Aufgaben staatlicherseits gar nicht bewätigt werden können. Die Strukturen stellen nämlich die Kirchen (und übrigens auch viele andere freie Träger). Insofern kauft sich der Staat, zugegeben sehr teuer, von seinen eigentlichen Aufgaben frei. Bitte nicht den Sack schlagen und den Esel meinen.
    Noch eine Frage: Die Ver(sch)wendung welcher Steuer ist bitte komplett transparent?

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