Verhütung ist ein Recht und kann erstattet werden

Frauen verdienen im Schnitt nicht nur weniger Geld und machen mehr unbezahlte Arbeit als Männer, sie haben auch mehr von den Ausgaben, die man sich nicht aussuchen kann: zyklusbedingte Hygieneartikel (Hallo, Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent für Tampons!) und teure sowie körperlich invasive Verhütungsmittel. In einigen Städten gibt es die Möglichkeit, dass für Verhütungsmittel die Kosten übernommen werden. Wie geht das vor sich und welche Nachteile hat diese Prozedur?

Mails von Leser*innen können sehr nützlich sein. Katrin W. wies uns unlängst darauf hin, dass sich in die letzte Print-Ausgabe von transform ein Fehler eingeschlichen hat. Es ging um Frauen in prekären Situationen und ihr Verhältnis zu Verhütungsmitteln, die ja eine Menge Geld kosten können. In dem Text ging es an der betreffenden Stelle darum, dass man sich in Berlin einen Schwangerschaftsabbruch bei Bedarf von der Krankenkasse erstatten lassen kann, Verhütung hingegen nicht. Das stimmt nicht. „Vielleicht könnte eine Richtigstellung dazu beitragen, diese Möglichkeit bekannter zu machen“, schrieb uns Katrin und das hielten wir für eine gute Idee.

Fortschritt außerhalb Berlins: Das Projekt biko

Unser aller Suchmaschine wirft schon bei „Verhütung bezahlt bekommen“ einiges Brauchbares nach oben. Neben dem offiziellen Stadtportal Berlin.de, das zur Kostenübernahme in Berlin informiert, findet sich auch gleich unter den ersten Vorschlägen das Projekt biko von pro familia. Biko steht für „Beratung, Information, Kostenübernahme bei Verhütung“. Denn „pro familia engagiert sich für sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte. Dazu zählt das Recht auf Zugang zu frei gewählten, individuell passenden und zuverlässigen Verhütungsmethoden. Mit biko erhalten Frauen mit wenig Geld das Verhütungsmittel ihrer Wahl und können so selbstbestimmt verhüten.“

Schickt pro familia begeisterte Briefe! Nicht dass sie das Projekt nächstes Jahr wieder einstellen

Klingt gut. Dieses Projekt läuft bis 2019, allerdings nur an sieben einzelnen Orten in Thüringen, Brandenburg, Schleswig-Holstein, NRW, Saarland, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen, also in Gegenden, wo es die Möglichkeit einer Kostenübernahme (anders als in Berlin) bisher nicht gibt. Das Modellprojekt soll erforschen, „wie groß der Bedarf nach einer bundesweiten Lösung ist“. Also geht alle zu pro familia und schreibt ihnen begeisterte Briefe, gebt ihnen gute Argumente, weiterzumachen! Nicht, dass sie das Projekt nächstes Jahr wieder einstellen müssen.

Kostenübernahme in Berlin: Anlaufstelle Bezirksamt

In Berlin also gibt es die Möglichkeit zur öffentlichen Kostenübernahme bereits. Die Anlaufstelle dafür ist das Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung, dessen Büros sich in mehreren Bezirksämtern finden lassen. Dort gibt es eine Konfliktberatung bei Schwangerschaften und generelle sexualmedizinische Beratung in deutscher und türkischer Sprache. Der große Bevölkerungsanteil in Berlin, der zwar kein besonders gutes Deutsch spricht, sich aber auf Englisch verständigen kann, wäre damit nun noch nicht aufgefangen; ob es englischsprachige Beratung gibt, erfahren wir nicht.

Auf der Webseite des Bezirksamtes wird über die benötigten Unterlagen informiert. Nötig seien Einkommensnachweise für die Antragstellerin selbst sowie natürlich auch für einen Partner, mit dem sie etwa in einer Bedarfsgemeinschaft lebt; Meldebescheinigung, Mietvertrag und Betriebskostenabrechnung; Personalausweis oder Reisepass; aktueller Bescheid über etwaige Leistungen; und schließlich das Rezept. Hier bleiben noch einige Fragen offen.

Was kann erstattet werden – und für wen?

Beispielsweise wird nicht sofort deutlich, welche Verhütungsmittel man sich nun eigentlich erstatten lassen kann. Meistens geht es um die Pille, aber es ist auch möglich, sich eine Spirale einsetzen zu lassen, wenn diese von der Gynäkolog*in verschrieben wurde. Das allerdings erfolgt meistens nur bei Frauen, die über 30 Jahre alt oder bereits Mütter geworden sind. Von Anna, die das Angebot selbst als Studierende in Anspruch genommen hat, erfahre ich im privaten Gespräch, dass man auch Kondome bekommen kann.

“Ich bin mal mit einem Freund zusammen dorthin gegangen. Er wollte Kondome, ich die Pille”, erzählt mir Anna. “Erst dachten die, er sei mein Partner, dann hätten wir nämlich zusammen nur einen Antrag stellen können. So hätten wir eigentlich gar nicht gemeinsam reingehen dürfen. Als das dann geklärt war und er seinen Antrag stellen wollte, sagten die ihm noch eindringlich, dass diese Kondome aber nur zur Empfängnisverhütung dienen dürfen. Die dachten wohl, wer eine Frau begleitet, die nicht seine Freundin ist, müsse schwul sein. Jedenfalls bekommt man eigentlich einen Vorrat für sechs Monate. Sie hatten aber nur noch genug für drei da.”

Das Amt schreibt vor, wofür Kondome zu verwenden sind – Bürokratie vom Feinsten

Kondome für Empfängnisverhütung ja, als Schutz vor Krankheiten nein? Das ist Bürokratie vom Feinsten. Dafür, tröstet mich Anna, gibt es sogar die Option, sich bei Bescheinigung einer Latex-Unverträglichkeit latexfreie Kondome zu beschaffen. „Wenn denn welche da sind“, fügt sie hinzu. Hier treffen beste Absichten auf unnötige Kompliziertheit. Während ich mir kostenfreie Kondomautomaten in allen Bezirksämtern, Unis und Notunterkünften ausmale, erzählt Anna weiter: „In besonderen Situationen, zum Beispiel für eine längere Auslandsreise, können auch die Kosten für mehr als ein halbes Jahr übernommen werden. Ansonsten musste ich immer meine Kontoauszüge für einen Monat vorzeigen, auf denen sie dann mein Einkommen und mein ‘Vermögen’ überprüft haben.“ „Wie ‘reich’ darf man denn sein?“ möchte ich wissen. „Keine Ahnung“, sagt Anna, „das verraten sie dir nicht.“

Nachgefragt auf der Amtsstube

Ich rufe also beim Bezirksamt an und frage, wie hoch denn eigentlich das Einkommen sein dürfe. Das wisse sie nicht, sagt mir die freundliche Frau T. vom Bezirksamt, das würde jeweils berechnet bei Vorlage der Unterlagen. Ob man beim Jobcenter sein müsse? Nein, sagt sie, das Angebot richte sich auch an Studierende und generell Einkommensschwächere – wie schwach, ist offenbar so berechnungsintensiv, dass es keine Richtwerte gibt. Ich schließe daraus, dass absolut alles angerechnet wird, was sich irgendwie anrechnen lässt. Eine gewisse Sparsumme dürfe man behalten, sagt die Frau am Telefon, möchte sich aber auch hier auf keine Summe festlegen.

Bringt eine Antragstellerin nun also diese Unterlagen, dann wird das an Ort und Stelle berechnet und auch nicht gespeichert. Sie bekommt dann einen Stempel auf das Rezept und kann es nun kostenfrei in der Apotheke einlösen. Daraus folgt natürlich auch, dass sich diese Prozedur im Fall der Pille regelmäßig wiederholt, im Zweifel alle drei Monate.

Ein kostenfreies Angebot für Studierende und Einkommensschwächere

Was, wenn eine nicht krankenversichert ist, frage ich? Mir fällt diese facebook-Gruppe ein, in der man in Berlin Dinge tauschen oder weitergeben kann. Sie wird vor allem von Personen genutzt, deren Muttersprache nicht Deutsch ist. Immer mal wieder wird dort gefragt, ob nicht jemand noch Pillen übrig habe. Andere schalten sich dann entsetzt ein, raten zu ärztlicher Betreuung, da ja so eine Pille einen nicht unerheblichen hormonellen Eingriff darstellt. Die Erwiderungen dazu laufen üblicherweise darauf hinaus, dass keine Krankenversicherung vorhanden sei. Das Thema ist angstbesetzt, denn bekannt ist, es sei verboten, nicht versichert zu sein; unklar bleibt, welche Sanktionen möglicherweise zu befürchten wären.

Es geht auch ohne Krankenversicherung!

Das aber sei nicht das Problem, versichert mir die Frau vom Bezirksamt. Auch auf der Seite des Zentrums für sexuelle Gesundheit (wenn auch nicht auf der des Bezirksamts – es erfordert eine kleine Suche) steht, dass Frauen hier Beratung, Untersuchung und auch Betreuung einer Schwangerschaft ohne Krankenversicherung in Anspruch nehmen können. Das freut uns beide, Frau T. und mich, bis ich meine nächste Frage stelle: wie es sich verhielte mit denjenigen Personen, die nicht im Besitz einer Meldebescheinigung, einer Betriebskostenabrechnung, einer Wohnung sind?

„Ja, mit Wohnungslosen?“ Frau T. überlegt. „Ja, das würde mich jetzt auch mal interessieren!“ Sie fragt eine Kollegin, die jedoch gleich den Kopf schüttelt: Nein, es müsse eine Meldebescheinigung vorgelegt werden, weil diese Erstattungsmöglichkeit eben nur für Berlin, nur für Berliner*innen vorgesehen und erlaubt sei. „Und eben zum Beispiel nicht für Brandenburg, da geht das nicht.“ Ob denn wohnungslose Frauen kämen und fragen würden und was man dann täte, möchte ich wissen. Aber Frau T. sagt mir, dass das nicht vorkäme – oder so selten, dass zumindest sie mit der Frage bisher noch nicht konfrontiert worden sei.

Mehr Aufklärung ist nötig

Insgesamt muss hier ziemlich viel Aufwand und Mühe investiert werden. Es scheint offensichtlich, dass das recht gut funktioniert für junge Frauen, die studieren, relativ flexibel in der Zeitplanung sind und gewohnt, rasch zu recherchieren und zu finden, was sie brauchen. Für dreifache Mütter mit zwei Jobs ist die Sache nicht ganz so zugänglich. Von niedrigschwellig kann jedenfalls nicht die Rede sein. Dabei wäre ein niedrigschwelliger Zugang und breitere Aufklärung zum Thema unbedingt notwendig: „Studien zeigen, dass Frauen ihr Verhütungsverhalten ändern, wenn das Geld knapp ist“, schreiben pro familia. Im Klartext: Sie leisten sie sich dann eventuell nicht.

Für dreifache Mütter mit zwei Jobs ist die Sache nicht ganz so zugänglich

Ja klar, denke ich, woran spart eine als erstes? An sich selbst. An etwas, das nicht unbedingt notwendig erscheint. Dabei darf nicht vergessen werden, dass nicht nur Geld Mangelware sein kann im Prekariat, sondern auch Zeit. Zwei Jobs und drei Kinder? Dann tut es richtig weh, die Zeit für Berliner Behördengänge aufwenden zu müssen, bevor eine ein spürbares Problem hat. Dann stellt sie in derselben Zeit vielleicht eher den fünfmal zurückgeschickten Hartz-Antrag, macht die Steuer oder stellt die Unterlagen für den Hort zusammen, ehe Zeit für den Behördengang in Sachen Verhütung da ist.

Für derlei Kalkulationen wird eine in Deutschland natürlich gerne sofort öffentlich abgestraft. Sie hat sich nicht gekümmert! Faul, anspruchsvoll und ineffizient – so wird uns ohnehin beigebracht, jede Art von Bedürftigkeit als selbstverschuldet zu betrachten. Man stelle sich stattdessen nur einmal vor, Verhütungsmittel würden generell von den Kassen übernommen – beispielsweise im Rahmen einer Bürgerversicherung. Und hey, warum legen wir Menstruationstassen nicht gleich noch oben drauf? Schon wäre ein unauffälliger, aber wirkungsvoller ökonomischer Ungleichheitsfaktor beseitigt – und ein kleiner Müllberg aus Tampons noch dazu.


Beitragsbild: Toa Heftiba via Unsplash

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